Ab Jänner 2024: Neuer ORF-Beitrag betrifft auch Unternehmen

Ab 2024 ersetzt der neue ORF-Beitrag die bisherige GIS-Gebühr. Alle Hauptwohnsitzadressen werden damit zur Beitragsleistung verpflichtet.
Der Beitrag wird einheitlich 15,30 Euro betragen. In manchen Bundesländern wird zusätzlich noch eine Landesabgabe eingehoben, in Wien allerdings nicht.

Unter die ORF-Beitragspflicht fallen künftig auch Unternehmen, die MitarbeiterInnen beschäftigen und der Kommunalsteuer unterliegen. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Jahressumme der Arbeitslöhne je Gemeinde und variiert zwischen einem und maximal 50 Beiträgen monatlich.
Ein-Personen-Unternehmen zahlen nur als Privatpersonen am Hauptwohnsitz. In aller Regel müssen Betriebe für die Umstellung selbst nichts tun. Die vorschreibende Stelle – die ORF-Beitrags Service GmbH – erhält die Daten von der Finanz und schickt aufgrund dessen die Vorschreibungen aus – erstmals frühestens Ende April 2024. Einzig wenn Hauptwohnsitz des Unternehmers und Betriebsstätte an derselben Adresse sind, muss der Unternehmer das der GIS melden.

Vorsicht vor Trittbrettfahrern
Sollten Sie noch vor April 2024 eine Aufforderung zur Zahlung der neuen ORF-Gebühr bekommen, könnte es sich daher um Trittbrettfahrer mit betrügerischen Absichten handeln. Nehmen Sie in so einem Fall umgehend Kontakt mit dem ORF-Beitrags Service auf.

Nähere Informationen finden Sie unter: www.wko.at

Kontaktieren Sie uns

Das Team der Vienna Business Districts – Ihr persönlicher Kontakt vor Ort. (c) Christian Husar

Das Vienna Business District Management unterstützt Sie bei Ihren Anliegen in allen Standortfragen: Ob Immobiliensuche, Infrastruktur, Fragen zu Förderungen und ressourcenschonendem Wirtschaften – wir informieren Sie und vernetzen Sie verlässlich mit den “richtigen” Stellen und PartnerInnen.

Kontakt

Weitere Themen

2024-01-15T11:32:59+01:00
Nach oben