FÖRDERUNGEN

Wir vernetzen Sie mit den richtigen Förderstellen. (Foto: C. Führtner)

Die besten Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen

Die Vienna Business Districts recherchieren laufend die aktuellen Fördermöglichkeiten für Betriebe am Wirtschaftsstandort Wien. Nachstehend finden Sie eine themenspezifische Zusammenstellung der relevantesten Förderungen. Gerne vernetzen Ihre District ManagerInnen Sie auch mit den richtigen Stellen.

Förderungen vom Land Wien:

  • Förderung von Photovoltaikanlagen in Wien: Das Land Wien fördert neu installierte Photovoltaikanlagen im Netzparallelbetrieb mit mindestens 800 Volllaststunden bzw. 500 Volllaststunden für vertikal montierte PV-Anlagen pro Jahr.
  • Muster- und Leuchtturmprojekte Photovoltaik 2023: Im Rahmen dieser Förderungsaktion werden Investitionen in die Planung und Errichtung von innovativen PV-Anlagen größer 10 kWp bis 5 MWp gefördert. Stromspeicher können Teil des Projekts sein und mitgefördert werden.
  • Förderung von Photovoltaikanlagen auf Gründächern: Mit der Wiener Photovoltaik-Gründachförderung wird gezielt die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Gründächern bzw. als Verschattungseinrichtung für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung errichten, unterstützt.
  • Förderung von stationären Stromspeichern: Das Land Wien fördert neu errichtete stationäre Stromspeicher basierend auf Lithium- und Natriumionentechnologie zur Speicherung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen.
  • Wiener Photovoltaik-Flugdachförderung: Mit der Wiener Photovoltaik-Flugdachförderung wird gezielt die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf neu errichteten Flugdächern bzw. auf unbebauten Liegenschaftsteilen, die für Park-, Rangier-, Lager- und Manipulationsflächen vorgesehen und nicht gärtnerisch auszugestalten sind, sowie für sonstige bereits befestigte und versiegelte Flächen, unterstützt.

Bundesweite Förderungen:

  • Energiespar-Förderung der Wirtschaftsagentur Wien: Unterstützung für kleine Unternehmen, die nachhaltige Maßnahmen zur Einsparung von Energie und/oder Steigerung der Energieeffizienz setzen.
  • Fernwärmeanschluss ≥100 kW: Gefördert werden alle Anlagenteile innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des Förderwerbers für einen Anschluss mit einer Leistung ≥ 100 kW an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmesystem
  • Energiesparmaßnahmen: gefördert werden beispielsweise die Wärmerückgewinnung von Kältenanlagen, Heizungsoptimiereungen oder auch die Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen.
  • Förderung von thermischen Solaranlagen: Gefördert werden Solaranlagen mit ≥ 100 m² Bruttokollektorfläche für Warmwasserbereitung, Raumheizung und Prozesswärme.
  • Förderung von Wärmepumpen über/gleich 100 kW: Gefördert werden elektrisch betriebene Wärmepumpen ab 100 kW Nennwärmeleistung mit Umgebungswärme als Wärmequelle, die zur überwiegenden Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser bzw. Prozesswärme oder die Versorgung von Wärmenetzen (zum Beispiel Wasser/Wasser oder Sole/Wasser-Wärmepumpen) verwendet werden.
  • Förderungen erneuerbarer Wärmeerzeugung: Es wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern gefördert (Holzheizungen, Wärmepumpe und Anschluss an Nah-/Fernwärme bis 100 kW).
  • Förderungen für erneuerbare Prozessenergien: Gefördert wird die Umstellung bzw. Umrüstung von bestehenden Produktionsanlagen und -prozessen auf erneuerbare Energieträger (inkl. Ökostrom) bzw. die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in bestehenden Anlagen.
  • Förderung der Nahwärmeversorgung auf Basis neuer Energieträger (Geothermie-Anlagen etc.): Gefördert werden Biomasse-Nahwärmeanlagen, Neubau und Ausbau von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme, Optimierung von Nahwärmeanlagen, Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeanlagen, geothermische Nahwärmeanlagen.
  • Förderung von innerbetrieblichen Energiezentralen: Gefördert werden effiziente Energiezentralen zur Wärme- und Kälteversorgung, die eine Kombination von besonders innovativen und energieeffizienten Maßnahmen enthalten.
  • Klimafreundliche Fernkälte: Gefördert wird der Ausbau von klimafreundlichen Fernkältesystemen inklusive Kältemaschinen. Einreichen können alle
    Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Förderung beträgt in Abhängigkeit der Art der Anlage bis zu 25 % der förderungsfähigen Kosten.
  • Klimatisierung und Kälte: Gefördert werden Adsorptions und Absorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus erneuerbaren Energieträgern, industrieller Abwärme oder Fernwärme, Free Cooling Systeme sowie die Anschaffung von Prozesskälteanlagen unter Verwendung von alternativen Kältemitteln.
  • Kühl- Gefriergeräte: Gefördert wird die Anschaffung von steckerfertigen, energieeffizienten und umweltfreundlichen Kühl und Gefriergeräten für den gewerblichen Gebrauch, die den „TopprodukteKriterien entsprechen.
  • Erstberatung: Gebäudebegrünung in Wien – DIE UMWELTBERATUNG informiert Sie über die ersten Schritte bei der Begrünung von Fassaden, Dächern und Innenhöfen in Wien.
  • Förderung von Dachbegrünung: Die Wiener Umweltschutzabteilung MA 22 fördert die Begrünung Ihrer Dächer, durch die Sie zu einer verbesserten Lebensqualität beitragen und aktiv die Biodiversität und ein gesundes Stadtklima mitgestalten.
  • Förderung von Fassadenbegrünung: Die Wiener Umweltschutzabteilung MA 22 fördert zur Hebung der Lebensqualität, der Biodiversität und für ein gesundes Stadtklima die Begrünung von straßenseitigen Fassaden.
  • Förderung von Innenhofbegrünung: Die Wiener Umweltschutzabteilung fördert Innenhofbegrünungen bis zu einer Höhe von maximal brutto 3.200 Euro.
  • Mustersanierung: Gefördert werden umfassende Sanierungsprojekte von betrieblich genutzten und öffentlichen Gebäuden.
  • Thermische Bauteilsanierung – Fenster, Türen, Dach und oberste Geschossdecke: gefördert werden Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden mit einem Datum der erstmaligen Baubewilligung vor dem 1.1.2002.
  • Thermische Gebäudesanierung – umfassende Sanierung durch Dämmung: Gefördert wird die Verbesserung des Wärmeschutzes von überwiegend betrieblich genutzten Gebäuden (mehr als 50% der beheizten Bruttogrundfläche) – Dämmung der Außenwände, des Daches, der Fenster etc. – sowie Fassaden- und Dachbegrünung. Das betroffene Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung älter als 20 Jahre sein.
  • Förderung von sonstigen Umweltschutzmaßnahmen: Gefördert werden bspw. Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen, Maßnahmen zur Verringerung von Umweltbelastungen durch klimarelevante Gase, Pilot- oder Demonstrationsanlagen zur Erprobung und Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien.
  • Digitaler Greening Check: Das Online-Tool von GRÜNSTATTGRAU unterstützt bei der Erstanalyse von Begrünungsprojekten im Hinblick auf technische Fragen zur Machbarkeit und Umsetzbarkeit.
  • Förderungen zum Rohstoffmanagement: Gefördert werden Maßnahmen zum Ressourcenmanagement und zur stofflichen Nutzung von Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen.
  • Gefährliche Abfälle: Gefördert werden Maßnahmen zur Vermeidung, stofflichen und thermischen Verwertung oder sonstigen Behandlung von gefährlichen Abfällen. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Förderung beträgt bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten.
  • Luftreinhaltung: Gefördert werden Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von luftverunreinigenden Stoffen im industriellen und gewerblichen Anlagenbereich, sowie die Reduktion von Staub und insbesondere Feinstaub. Ebenso wird die Ausstattung und Nachrüstung von Abgasnachbehandlungssystemen zur Reduktion der Partikelemission bei Baumaschinen, geräten und Sonderfahrzeugen gefördert.
  • Reduktion klimarelevanter Gase: Gefördert werden Maßnahmen in Übereinstimmung mit § 4 der Investitionsförderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung im Inland i.d.g.F., die nicht einem anderen definierten Förderungsbereich zugeordnet werden können und signifikante Umwelteffekte aufweisen.
  • Sonstige Umweltschutzmaßnahmen: Gefördert werden Maßnahmen in Übereinstimmung mit § 4 der Investitionsförderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung im Inland i.d.g.F., die nicht einem anderen definierten Förderungsbereich zugeordnet werden können und signifikante Umwelteffekte aufweisen. Dazu zählen Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von betrieblichem Lärm, zur Reduktion klimarelevanter Gase oder Demonstrationsanlagen zur Erprobung von fortschrittlichen Verfahren oder Systemkomponenten zur Vermeidung oder Verminderung von diversen Umweltbelastungen.
  • Staubreduzierende Maßnahme: Gefördert werden Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von luftverunreinigenden Stoffen im industriellen
    und gewerblichen Anlagenbereich, sowie die Reduktion von Staub und insbesondere Feinstaub.
  • Förderungen von LED-Systemen im Außen- und Innenbereich: Gefördert werden beispielsweise Optimierungen von Straßen- und außenbeleuchtungsanlagen, Sportstätten und Innenbeleuchtung ab 20 kW
  • Förderungen von LED-Systemen im Innenbereich: Gefördert wird die Umstellung von konventionellen Beleuchtungsanlagen auf neue LED-Systeme in bestehenden, betrieblich genutzten Gebäuden sowie die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen.
  • OekoBusiness Wien ist das Umwelt-Service-Paket der Stadt Wien für Wiener Unternehmen. OekoBusiness Wien unterstützt Sie bei der Umsetzung von umweltrelevanten Maßnahmen im Betrieb.
  • EU-Innovationsfonds: Der EU-Innovationsfonds fördert von 2020 bis 2030 Demonstrationsvorhaben im Bereich innovativer Technologien und bahnbrechender industrieller Innovationen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes.
  • ÖkoEvent – umweltfreundliche Veranstaltung: In Wien werden Veranstalterinnen und Veranstalter seit 2007 dabei unterstützt, ihre Events, Feste und Feiern umweltfreundlich durchzuführen.
  • Shared Facilities: Das Förderprogramm Shared Facilities unterstützt Sie dabei, Geräteinfrastruktur wie z.b. Maschinen, Anlagen oder Instrumente anzuschaffen, um diese mit anderen Unternehmen oder Organisationen gemeinsam zu nutzen.
  • LADIN – Ladeinfrastruktur: Gefördert wird die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Form von  Schnellladestationen und deren vorgelagerter Infrastruktur für PKW und Nutzfahrzeuge.
  • E-Leichtfahrzeuge und E-Zweiräder 2023: Gefördert wird die Anschaffung von neuen E-Leichtfahrzeugen (Klassen L2e, L5e, L6e und L7e) und Zweirädern mit reinem Elektroantrieb der Klasse L1e und L3e (E-Mopeds und E-Motorräder).
  • E-Nutzfahrzeuge und E-Kleinbusse 2023: Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb in den Fahrzeugklassen: E-Kleinbusse (Klasse M1 und zugelassen für mindestens 7+1 Personen > 2,0 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht), E-Kleinbusse (Klasse M2) sowie leichte E-Nutzfahrzeuge (Klasse N1 mit mehr als 2,0 Tonnen und kleiner gleich 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht).
  • E-Ladeinfrastruktur 2023: Gefördert wird die Errichtung von E-Ladestellen (Standsäule bzw. Wallbox), an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist.
  • E-PKW für soziale Einrichtungen, E-Taxis, E-Carsharing und Fahrschulen 2023 (beschränkte Zielgruppe): Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit Elektro- und Brennstoffzellenantrieb zur Personenbeförderung (Klasse M1) bzw. zur Güterbeförderung (Klasse N1 mit ≤ 2,0 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht).
  • Förderung von Fahrradständern: Um die innerstädtische Nutzung von Fahrrädern und Scootern zu stärken, fördert die Stadt Wien Ihre Vorhaben zur Errichtung von sicheren und komfortablen Abstellplätzen.
  • Breitbandförderung: Breitband Austria 2030 Connect, ein Projekt der FFG, richtet sich auch an österreichische KMU/EPU und fördert die erstmalige Anbindung des Standortes mit Glasfaser. KMU erhalten eine Förderung von bis zu 50 % der Anschlusskosten.
  • Die Wirtschaftsagentur Wien unterstützt Wiener Unternehmen aus Mitteln der Stadt Wien. Die monetären Förderungen richten sich an alle Wiener Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen. Jede Förderung hat einen anderen inhaltlichen Schwerpunkt.
  • Die Wirtschaftskammer Wien unterstützt Sie in den verschiedensten Unternehmenssituationen und stellt kostenlose Beratung durch ausgewählte ExpertInnen zur Verfügung.
  • Wien unterstützt Sie in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz und umweltfreundliche Mobilität.
  • Das laufende Förderangebot von Kommunalkredit Public Consulting umfasst insbesondere Bereiche zum Thema Energiesparen, Energieversorgung, Mobilität und Rohstoffmanagement.
  • Ein-Personen-Unternehmen: Gefördert werden Projekte, die eine wesentliche Änderung im Unternehmen abzielen und dafür einen plausiblen Lösungsansatz aufzeigen. Dies kann z.B. eine Neuausrichtung oder wesentliche Anpassung des Geschäftsmodells, die Erschließung neuer Kundschaftskreise, die Etablierung neuer Produkte und/oder Dienstleistungen oder die Eröffnung neuer Vertriebswege oder Märkte bedeuten.
  • Eingliederungsbeihilfe AMS: Gefördert werden Unternehmen, die zum Beispiel, Personen einstellen, die längere Zeit arbeitslos waren – vorausgesetzt, alle Bedingungen sind erfüllt.
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Das Team der Vienna Business Districts – Ihr persönlicher Kontakt vor Ort. (c) Christian Husar

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2024-01-16T14:58:14+01:00
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